Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Zweckverbandsmitgliedschaften

 

Zweckverband Sparkasse Westholstein

Die Sparkasse Westholstein ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Rechtsgrundlagen sind das Sparkassengesetz für Schleswig-Holstein und die durch den Verwaltungsrat der Sparkasse erlassene Satzung. Organe der Sparkasse sind der Vorstand und der Verwaltungsrat.

Träger der Sparkasse Westholstein ist der Zweckverband Sparkasse Westholstein. Dem Zweckverband gehören 106 Städte und Gemeinden, der Zweckverband Verbandssparkasse Meldorf (44 Mitgliedsgemeinden), der Sparkassenzweckverband Landsparkasse Schenefeld (9 Mitgliedsgemeinden) sowie die Stiftung ehemalige Sparkasse in Glückstadt als Mitglieder an.

Neuenbrook ist stimmberechtigtes Mitglied des Zweckverbands Sparkasse Westholstein und wird dort vertreten vom Bürgermeister.

 

 

Zweckverband Breitbandversorgung Steinburg

In dem  Zweckverband „Breitbandversorgung Steinburg“ ZVBS sind 97 Gemeinden des Kreises Steinburg organisiert. Der Zweckverband hat die Aufgabe, die Breitbandversorgung im Gebiet seiner Mitglieder flächendeckend sicherzustellen, zu fördern und dauerhaft zu sichern.

Eine zukunftsfähige Umsetzung wird angestrebt. Hierzu gehört unter Beachtung der jeweils geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen die Schaffung, Unterhaltung, Instandhaltung und Wartung des passiven Netzes der passiven Infrastrukturmaßnahmen für eine flächendeckende Breitbandversorgung im Verbandsgebiet. Zu diesem Zweck kann der Zweckverband in eigene Infrastruktur investieren.

Weitere Information findet man hier: https://zvbs.de/zweckverband/organisation/